Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland
§ 1 Name
- Der Verein führt den Namen „Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland".
§ 2 Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Würdigung herausragender Designleistungen ohne Kosten für Teilnehmer und Preisträger.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Ausrichtung eines Designwettbewerbs und die Vergabe eines Designpreises.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.