Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland

§ 1 Name

  1. Der Verein führt den Namen „Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland“.

§ 2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
  3. Verwirklicht wird der Satzungszweck vor allem durch die Ausrichtung und Vergabe eines ideellen und materiellen Designpreises zur Anerkennung herausragender Designleistungen ohne Kosten für Teilnehmer und Preisträger.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§ 3 Mittelverwendung

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  2. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Jegliche Gewinnerzielungsabsicht ist ausgeschlossen.