Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland

§ 1 Name

  1. Der Verein führt den Namen „Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland".

§ 2 Zweck

  1. Der Zweck des Vereins ist die Würdigung herausragender Designleistungen ohne Kosten für Teilnehmer und Preisträger.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Ausrichtung eines Designwettbewerbs und die Vergabe eines Designpreises.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.