Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland
§ 1 Name
- Der Verein führt den Namen „Deutscher Designpreis für Design aus Deutschland“.
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
- Verwirklicht wird der Satzungszweck vor allem durch die Ausrichtung und Vergabe eines ideellen und materiellen Designpreises zur Anerkennung herausragender Designleistungen ohne Kosten für Teilnehmer und Preisträger.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§ 3 Mittelverwendung
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Jegliche Gewinnerzielungsabsicht ist ausgeschlossen.