Design
made in
Germany
Deutscher Designpreis
für
Design aus Deutschland
§ 1 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Würdigung herausragender Designleistungen ohne Kosten für Teilnehmer und Preisträger.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Ausrichtung eines Designwettbewerbs und die Vergabe eines Designpreises.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.