Designpreis
für
Design
aus
Deutschland
§ 1 Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Würdigung herausragender Designleistungen ohne Kosten für Teilnehmer und Preisträger.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Ausrichtung eines Designwettbewerbs und die Vergabe eines Designpreises.
§ 2 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.